Am 27.05.2020 wird der Trainingsbetrieb in allen Disziplinen mit einigen Einschränkungen wieder aufgenommen.
Grundsätzlich gilt:
- Personen mit Erkältungssymptomen (Fieber, Husten, Müdigkeit, Halsweh, etc.) ist das Betreten der Schießanlage untersagt.
- Auf der gesamten Anlage ist eine Mund/Nasen-Maske zu tragen, die erst an der Schusslinie abgenommen wird.
- Es ist jederzeit ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen einzelnen Personen einzuhalten, auf Händeschütteln und Umarmen wird verzichtet.
- Eintrag in das ausliegende Trainingsbuch mit Name, Adresse, Telefon, Tag, Beginn, Ende, Unterschrift.
- Das Betreten der Schießanlage ist lediglich Schützen/innen und Betreuern/innen gestattet, Publikumsverkehr ist nicht gestattet.
- Im Schützenhaus stehen Desinfektionsmittel bereit, diese müssen beim Betreten und Verlassen benutzt werden.
- Innerhalb einer Trainingsgruppe sind die Abstandsregelungen auch beim Umkleiden (Unterbekleidung muss zu Hause angelegt werden) einzuhalten.
- Die nachfolgende Trainingsgruppe kleidet sich im „freien Raum“ des Schützenhauses um und hält ebenfalls die Abstandsregeln ein.
- Die Maximale Trainingsdauer der einzelnen Sportler sollte 1 ½ Stunde nicht überschreiten, danach zügige „Räumung“ des Stands und Verlassen des
Schützenhauses.
- Die Hygienevorschriften sind einzuhalten.
- Die Trainingsaufsicht überwacht zusätzlich die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und ist weisungsbefugt.
- Regelmäßiges Lüften des Schützenhauses und des LG-Standes.
Aufgrund der Bestimmungen der 10. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz darf Sport im Innenbereich wieder mit bis zu 10 Personen
ausgeübt werden. Dies bedeutet, dass ab sofort alle Schießstände wieder vollständig genutzt werden können, jedoch findet der Trainingsbetrieb weiterhin in getrennten Durchgängen statt, um eine
Kontaktverfolgung zu vereinfachen und mögliche Infektionsketten nachvollziehbar zu machen. Eine vorherige Anmeldung zum Training ist nicht mehr notwendig.